Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Simmern-Zell für Treverer Stiftung, Treiserstraße 12, 56290 Mörsdorf
Aushang seit 05.02.2026
Finanzamt Simmern-Zell für Nazande Dazkie, Oberstr. 26, 56254 Moselkern
Aushang seit 28.01.2026
Finanzamt Simmern-Zell für BI Burgstadt Immobilien GmbH, Benzstr. 6, 56288 Kastellaun
Aushang seit 27.01.2026