Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Simmern-Zell für Uwe Bornschein, Sc.A, Ap. 2, Aleea Macilor Bl. 5, 32014 RESITA, RUMÄNIEN
Aushang seit 06.09.2024
Finanzamt Simmern-Zell für Uwe Bornschein, Ap. 2, Aleea Macilor Bl. 5Sc.A,, 320145 RESITA CARAS-SEVERIN, RUMÄNIEN
Aushang seit 06.09.2024
Finanzamt Simmern-Zell für Haris Korugic, Corray 56, 56856 Zell
Aushang seit 06.09.2024
Finanzamt Simmern-Zell für Sabrina Korugic, Corray 56, 56856 Zell
Aushang seit 06.09.2024
Finanzamt Simmern-Zell für Beatrice Ribeiro Tanjoni, Apto 33-3, Rua Atilio Biscuola 147, LOUVEIRA-SP, BR-13290-438, BRASILIEN
Aushang seit 28.08.2024